Grundig-Sofortschutz ist autorisierter Händler derJustrite Safety Group..
Justritezählt zu den führenden Herstellern von Sicherheitsprodukten für die Lagerung von und den Umgang mit gefährlichen - insbesondere brennbaren - Stoffen.
Als autorisierter Händler Justrite Deutschland bieten wir Ihnen über die auf unserer Website aufgeführten Justrite Sicherheits-Artikel hinaus, auch alle weiteren Artikel aus dem Gesamtsortiment der Firma Justrite Safety Group.
Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Abnehmer aus Industrie, Gewerbe, Handwerk, kommunale Einrichtungen, Behörden, Verbände und sonstige Selbstständige.
Für den Transport von flüssigen Gefahrgütern ist der Einsatz von Absorbtionsmaterialien zur Risikominimierung sinnvoll und in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben.
So gilt beispielsweise für den internationalen Luftverkehr:
. . . Absorptionsmaterial muss für die Innenverpackungen aus Glas oder Steingut, welche Konsumgüter in Klasse 2 oder 3 oder Flüssigkeiten von Sparte 6,1 enthalten, in ausreichender Menge verwendet werden, um den Flüssigkeitsinhalt der größten der Innenverpackungen zu absorbieren, die in der Aussenverpackung enthalten ist. Absorbierendes Material und Stoßdämpfungsmaterial darf mit dem Inhalt der Innenverpackungen nicht in gefährlicher Weise reagieren. . . (Zitat aus den IATA Gefahrgutvorschriften Anhang H).
Unsere Polypropylenprodukte sind besonders gut als Füllstoff für zugelassene Gefahrgutverpackungen beim Transport flüssiger, gefährlicher Stoffe einzusetzen.
Sie sind sowohl Absorbtionsmaterial als auch Stoßdämpfungsmaterial und zeichnen sich durch folgende Eigenschaften aus
sehr hohe Aufnahmefähigkeit
keine gefährlichen Reaktionen (d.h. hohe Kompatibilität) mit beinahe allen flüssigen Stoffen
geringes Gewicht
staubfrei
Sondermaße und Sondergrammaturen sind auf Anfrage lieferbar
Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Abnehmer aus Industrie, Gewerbe, Handwerk, kommunale Einrichtungen, Behörden, Verbände und sonstige Selbstständige. Diese AGB gelten auch für juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB.