Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Präambel :

Grundig-Sofortschutz Fachhandel für Arbeits- und Umweltschutz, im folgenden nur noch Grundig-Sofortschutz benannt, bietet über das Internet Produkte für den Umweltschutz und Arbeitssicherheit zum Kauf an. Die nachfolgenden AGB sind für den Versandhandel über die Kanäle (Post, Fax, eMail und Internet) mit einer schriftlichen Bestellung gültig.

Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Abnehmer aus Industrie, Gewerbe, Handwerk, kommunale Einrichtungen, Behörden und Verbände. Diese AGB gelten auch für juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB.

Natürliche Personen, die als private Endverbraucher Waren zu privaten Zwecken erwerben, werden nicht beliefert.

 

 

1. Allgemeines

I. Wir liefern ausschließlich unter Zugrundelegung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) , die auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller gelten.

II. Abweichenden Vorschriften oder Einkaufsbedingungen des Vertragspartners widerspricht Grundig-Sofortschutz hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung von Grundig-Sofortschutz. Mit der Bestätigung der AGB in unserem Online-shop erkennen Sie diese als rechtsverbindlich an. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. Nachstehende Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zur Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

 

III. Gewerbliche Abnehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen, beruflichen Tätigkeit handeln. Grundig-Sofortschutz ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den zum Zeitpunkt des Auftragseingangs gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.

 

 2. Angebote

I. Die Präsentationen von Waren im Katalog oder Internet stellen noch kein verbindliches Vertragsangebot von Grundig-Sofortschutz dar. Unsere Angebote sind unverbindlich (Grundsatz der invitatio ad offerendum). Muster sind nur unverbindliche Proben zur Ansicht. Der Vertrag zwischen dem Kunden und Grundig-Sofortschutz kommt erst durch einen Auftrag des Kunden und dessen Annahme durch Grundig-Sofortschutz zustande. Eine Bestätigung des Bestelleinganges stellt noch keine Annahme dar. Im Fall der Annahme versendet Grundig-Sofortschutz eine Auftragsbestätigung per eMail, Fax oder Post. Das Absenden der bestellten Ware an den Kunden steht einer ausdrücklichen Annahmeerklärung gleich.

II. Die Angebote sind freibleibend im Hinblick auf etwaige technische Änderungen sowie sonstigen Änderungen, z.B. in der Form, in der Farbe und / oder im Gewicht, die im Rahmen des für den Kunden Zumutbaren vorbehalten bleiben. Die in den Produktbeschreibungen verwendeten Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Maßangaben, Saugleistungen, Leistungsbeschreibungen etc. sind branchenübliche Näherungswerte und gelten daher nicht als verbindlich.

III. Der jeweilige Online-Katalog verliert mit Erscheinen einer Neuausgabe seine Gültigkeit.

 

3. Lieferung und Zahlung

I. Alle unsere Preise verstehen sich grundsätzlich Netto (exklusiv der gesetzlichen Mehrwertsteuer). Wenn nichts anders vermerkt ist, sind die Preise ab Werk ( EXW).

II. Der Kaufpreis ist innerhalb von den angegebenen Zahlungszielen, die dem Kunden mit der Auftragsbestätigung oder Rechnung mitgeteilt werden, ohne Abzug, porto- und spesenfrei zu zahlen; maßgeblich ist der Eingang der Zahlung bei Grundig-Sofortschutz. Alle Zahlungen haben ausschließlich auf das angegebene Konto zu erfolgen. Bei Überweisungen ist der von Grundig-Sofortschutz angegebene Verwendungszweck anzugeben.

III. Nachweisbare Erhöhungen der Rohstoffpreise, bzw der Konditionen unserer Vorlieferanten um mehr als 5 %, berechtigen uns zur Nachberechnung oder zum Rücktritt vom Vertrag.

IV. Die Wahl des Versandweges und der Versandart liegen im freien Ermessen von Grundig-Sofortschutz. Es bleibt Grundig-Sofortschutz vorbehalten, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Vom Kunden gewünschte Sonderversendungsformen werden mit ortsüblichem Zuschlag berechnet. Die Lieferung erfolgt, falls nicht anders vereinbart, unfrei ab Lager Stolberg auf Gefahr und zu Lasten des Kunden.

 

 4. Lieferzeiten

 I. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Ware, die am Lager ist (für Beförderungsprobleme haftet Grundig-Sofortschutz nicht) kommt innerhalb von 2 Tagen zum Versand. Ist die Ware bei Bestellung nicht vorrätig, bemüht sich Grundig-Sofortschutz um schnellstmögliche Lieferung. Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von Grundig-Sofortschutz nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert.

II. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen als den o. g. Gründen ist der Kunde berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren erfolglosem Ablauf hinsichtlich der im Vertrag befindlichen Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten. Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf Unvermögen des Herstellers oder des Zulieferers, so kann sowohl Grundig-Sofortschutz als auch der Kunde vom Vertrag zurücktreten, sofern der vereinbarte Liefertermin um mehr als 2 Monate überschritten ist.

III. Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit bzw. Nichterfüllung, auch solche, die bis zum Rücktritt vom Vertrag entstanden sind, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass Grundig-Sofortschutz vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

 

5. Rückgaberecht

I. Wir werden von unseren Lieferverpflichtungen frei, wenn Zweifel hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Bestellers entstehen. Gleiches gilt, wenn der Besteller mit der Zahlung aus früheren Lieferungen in Verzug ist.

II. Grundig-Sofortschutz garantiert für nicht benutzte , original verpackte Ware ein Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen, sofern diese Waren im Shop über Internet bestellt wurden.

Die Rückgabefrist wird gewahrt durch das fristgerechte Absenden der Ware (Rechnungsdatum). Vor Rücksendung muss sich der Kunde mit Grundig-Sofortschutz in Schriftform (eMail, Fax, Post) in Verbindung setzen, um die Rücklieferungsadresse abzustimmen. Die Rücksendung wird nur angenommen, wenn sie ausreichend frankiert wurde.

Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen.

Das Rückgaberecht ist nicht gültig für preisreduzierte Ware anlässlich von Sonderverkaufsaktionen, sowie für Sonderbeschaffungen auf Wunsch des Kunden, oder auf Wunsch des Kunden erstellte Sonderanfertigungen.

 

6. Gefahrübergang

Die Gefahr geht mit Absendung der Ware durch Grundig-Sofortschutz auf den Kunden über.

 

7. Gewährleistung

 I. Grundig-Sofortschutz gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat.

II. Bei Eintreffen hat der Kunde die Ware unverzüglich auf Vollständigkeit, Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Unvollständige oder beschädigte Ware ist unverzüglich zu melden.

III. Im Falle offener Mängel müssen diese spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Entdeckung schriftlich bei Grundig-Sofortschutz gemeldet werden. Anderenfalls entfällt die Gewährleistung für diese Mängel. Die Gewährleistung beträgt 24 Monate ab Auslieferung. Bei Reklamationen muss das Kaufdatum mit einer Rechnung nachgewiesen werden. Der reklamierte Artikel muss zusammen mit einer Kopie der Rechnung oder des Lieferscheins eingeschickt werden. Vor Rücksendung muss sich der Kunde mit Grundig-Sofortschutz in Schriftform (eMail, Fax, Post) in Verbindung setzen, um die Rücklieferungsadresse abzustimmen. Die Rücksendung wird nur angenommen, wenn sie ausreichend frankiert wurde. Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder die Abnutzung. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware verändert oder in Betrieb nimmt. Grundig-Sofortschutz hat während der Gewährleistungspflicht das Recht auf kostenlose Nachbesserung. Ein teilweiser oder vollständiger Austausch des Artikels ist zulässig. Werden Mängel innerhalb angemessener Frist nicht behoben, so hat der Kunde Anspruch auf Wandlung oder Minderung. Es gilt § 476a BGB. Die Gewährleistung gilt für die Produkte und schließt sonstige Gewährleistungen jeglicher Art aus.

 

8. Eigentumsvorbehalt

I. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt die Ware Eigentum von Grundig-Sofortschutz. Im Falle einer Weiterveräußerung der Waren tritt der Käufer schon jetzt seine Ansprüche an Grundig-Sofortschutz ab. Der Käufer ist verpflichtet auf Verlangen dem Kunden die Abtretung schriftlich anzuzeigen. Gegebenenfalls hat der Käufer auch im Wege des verlängerten Eigentumsvorbehalts Grundig-Sofortschutz das Eigentum an der Ware gegenüber seinem Kunden vorzubehalten. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, hat der Käufer Grundig-Sofortschutz unverzüglich umfassend zu unterrichten und den Dritten auf die Rechte hinzuweisen, sowie die zur Intervention von Grundig-SofortschutzS  benötigten Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die durch die Intervention von Grundig-Sofortschutz entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

II. Grundig-Sofortschutz ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält. In der Zurücknahme der Kaufsache liegt kein Rücktritt vom Vertrag, solange dies nicht ausdrücklich schriftlich erklärt ist. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug kann Grundig-Sofortschutz Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. über dem Basiszins verlangen (§288 Abs. II BGB).

III. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde Grundig-Sofortschutz unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.

IV. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an Grundig-Sofortschutz in Höhe des vereinbarten Rechnungs-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Grundig-Sofortschutz, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Grundig-Sofortschutz wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungs-verzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

V. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für Grundig-Sofortschutz vorgenommen. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache / an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, dem  nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt Grundig-Sofortschutz das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde Grundig-Sofortschutz anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für Grundig-Sofortschutz verwahrt.

 

9. Datenspeicherung

 Gemäß Paragraph 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) macht Grundig-Sofortschutz darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß Paragraph 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt. Die Daten werden im Rahmen der Bestellabwicklung nur an jeweils mit der Abwicklung, Auslieferung und / oder Abrechnung beauftragten Unternehmen weitergegeben.

 

10. Beweismittel und höhere Gewalt

I. Soweit Daten in elektronischer Form bei Grundig-Sofortschutz gespeichert sind, gelten sie als zulässiges Beweismittel für den Nachweis von Vertragsvereinbarungen, Datenübertragungen und ausgeführten Zahlungen.

II. Wenn Grundig-Sofortschutz die geschuldete Leistung aufgrund höherer Gewalt (wie zum Beispiel Krieg oder Naturkatastrophen) nicht erbringen kann, ist Grundig-Sofortschutz von der Leistungspflicht befreit, solange die Behinderung andauert. Ist Grundig-Sofortschutz  die Ausführung der Bestellung länger als einen Monat aufgrund höherer Gewalt unmöglich, so ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Weitere Rechte stehen dem Kunde im übrigen nicht zu.

 

11. Freistellungsklausel Elektrogesetz ( ElektroG)

Alle von Grundig-Sofortschutz gelieferten Elektrogeräte und elektronischen Bau- und Anbauteile unterliegen in vollem Umfang dem deutschen Elektrogesetz (ElektroG)( RoHS-Richtlinie 2002/95/EG, WEEE-Richtlinie 2002/96/EG ). Im Zusammenhang mit der daraus resultierenden Rücknahmepflicht der Elektro- und elektronischen Altgeräte, ergeben sich folgende Bedingungen:

I. Der Kunde übernimmt die Pflicht, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften odnungsgemäß zu entsorgen. Der Kunde stellt den Lieferanten, Grundig-Sofortschutz von den Verpflichtungen nach § 10 Abs. 2 ElektroG ( Rücknahmepflicht der Hersteller) und damit im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei.

II. Der Kunde hat gewerbliche Dritte, an die er die gelieferte Ware weitergibt, vertraglich zu verpflichten, diese nach Nutzungsbeendigung auf deren Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen und für den Fall der erneuten Weitergabe eine entsprechende Weiterverpflichtung aufzuerlegen. Unterläßt es der Kunde, Dritte, an die er die gelieferte Ware weitergibt, vertraglich zur Übernahme der Entsorgungspflicht und zur Weiterverpflichtung zu verpflichten, sso ist der Kunde veerpflichtet, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf seine Kosten zurückzunehmen und nach den gesetzlichen vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen.

III. Der Anspruch des Herstellers aus Übernahme/ Freistellung durch den Kunden verjährt nicht vor Ablauf von 2 Jahren nach der endgültigen Beendigung der Nutzung des Gerätes. Die 2 zweijährige Frist der Ablaufhemmung beginnt frühestens mit Zugang einer schriftlichen Mitteilung des Kunden beim Hersteller über die Nutzungsbeendigung.

 

 

 

12. Schlussbestimmungen

 I. Erfüllungsort ist Stolberg ( Rhld), soweit nicht etwas anderes bestimmt ist oder zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Eschweiler. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen, auch im grenzüberschreitenden Lieferverkehr.

II. Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. An die Stelle der bzw. der lückenhaften Regelung tritt das, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt.

III. Kopieren, Nachdrucken oder Vervielfältigung dieser AGB, gleich welcher Form, ist (auch auszugsweise) nur mit Genehmigung von Grundig-Sofortschutz zulässig.

Stand 01. Januar 2010