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ADR-Füllmaterial


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Artikel-Nr.: 66.10.06-M

 

Absorbtionsmaterial für Gefahrgutverpackungen

 

Für den Transport von flüssigen Gefahrgütern ist der Einsatz von Absorbtionsmaterialien zur Risikominimierung sinnvoll und in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben.

 So gilt beispielsweise für den internationalen Luftverkehr:

 . . . Absorptionsmaterial muss für die Innenverpackungen aus Glas oder Steingut, welche Konsumgüter in Klasse 2 oder 3 oder Flüssigkeiten von Sparte 6,1 enthalten, in ausreichender Menge verwendet werden, um den Flüssigkeitsinhalt der größten der Innenverpackungen zu absorbieren, die in der Aussenverpackung enthalten ist. Absorbierendes Material und Stoßdämpfungsmaterial darf mit dem Inhalt der Innenverpackungen nicht in gefährlicher Weise reagieren. . .  (Zitat aus den IATA Gefahrgutvorschriften Anhang H).

 

Unsere Polypropylenprodukte sind besonders gut als Füllstoff für zugelassene Gefahrgutverpackungen beim Transport flüssiger, gefährlicher Stoffe einzusetzen.

Sie sind sowohl Absorbtionsmaterial als auch Stoßdämpfungsmaterial und zeichnen sich durch folgende Eigenschaften aus

 

  •    sehr hohe Aufnahmefähigkeit
  •    keine gefährlichen Reaktionen (d.h. hohe Kompatibilität) mit beinahe allen flüssigen Stoffen
  •    geringes Gewicht
  •    Streifenbreite 7 - 8 mm
  •    staubfrei

VE : 1 Sack
VE Gewicht: 12 kg
VE Saugleistung: 120 L

 

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